Wir sprechen Ihre Sprache - dank unserer langjährigen Erfahrung in der Versicherungswirtschaft und in Wirtschaftskanzleien im In- und Ausland.

Als Anwaltskanzlei im Herzen von Zürich sind wir Ihre Spezialisten für

Haftpflichtrecht Versicherungsrecht Transportrecht Allgemeines Vertragsrecht Prozessführung

Über Uns

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf die Beratung und Prozessvertretung im Haftpflichtrecht, Versicherungs- und Rückversicherungsrecht, Versicherungsaufsichtsrecht sowie im Transportrecht.

Wir befassen uns schwergewichtig mit Fragen zu Handels- und Versicherungsverträgen und die Begleitung von Schadenfällen bis hin zur Gestaltung ganzer Schadenorganisationen oder die Übernahme von Schadenportfolios.

Wir verfügen über eine langjährige Berufserfahrung in der Versicherungswirtschaft und in Zürcher und ausländischen Wirtschaftsanwaltskanzleien.

Unser Team hat auch häufig an ausländischen Prozessen mitgewirkt und war als Parteivertreter oder Fachschiedsrichter in internationalen Schiedsverfahren in der Schweiz und im Ausland tätig, wie z.B. in Frankreich und den Bermudas.

Wir unterstützen unsere in- und ausländischen Klienten auch in weiteren Bereichen des Wirtschaftsrechts.

Fachgebiete

Haftpflicht betrifft alle Lebensbereiche – unser erfahrenes Team unterstützt Sie insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Berufshaftpflicht, insbes. Arzthaftung und Anwaltshaftung
  • Produktehaftpflicht
  • Betriebshaftpflicht
  • Organhaftpflicht (D&O)
  • Motor- und Eisenbahnhaftpflicht
  • Staatshaftung

Wir sind spezialisiert auf folgende Versicherungssparten:

  • Berufs- und Betriebshaftpflicht
  • Motor- und Privathaftpflicht
  • Financial Lines und Specialty Lines: insbes. Organhaftpflicht (D&O), Financial Institutions' Professional Indemnity (FIPI), Employment Practices Liability Insurance (EPLI), Warranties and Indemnities (W&I), Eventversicherung
  • Vermögensschadenversicherung (Vertrauensschadenversicherung, Cyberversicherung)
  • Sachversicherung

Beratung und Vertretung in folgenden Belangen:

Als Coverage- und Monitoring-Counsel:

  • Haftungs- und Deckungsbeurteilungen
  • Prüfung und Abwehr von unberechtigten Ansprüchen
  • Zweitmeinungen / Gutachtertätigkeit

Versicherungsverträge:

  • Prüfen und überarbeiten von Policen und allgemeinen Versicherungsbedingungen

Streitbeilegung:

  • Prozessführung vor allen Schweizer Gerichten
  • Parteivertretung in Schiedsverfahren
  • Schiedsrichterliche Tätigkeit

Unterstützung in der Schadenerledigung:

  • Gestaltung ganzer Schadenorganisationen
  • Übernahme von Schadenabteilungsfunktionen und von Schadenportfolios

Unterstützung in allen Belangen der Transportversicherung.

Beurteilung von Vertragsketten mit nationalen und internationalen Konstellationen und daraus resultierende Haftungen von Frachtführern sowie Speditions- und Logistikunternehmungen.

Wir beraten Sie bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche und führen für Sie Regresse durch.

Durch eine professionelle Vertragsgestaltung Probleme vermeiden:

  • Aufsetzen, prüfen und überarbeiten von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Führen von Vertragsverhandlungen
  • Durchsetzen vertraglicher Ansprüche

Unsere Anwälte verfügen über mehrjährige Gerichtserfahrung oder waren als Fachrichter am Handelsgericht Zürich tätig und vertreten Ihre Interessen vor allen Schweizer Gerichten und Behörden.

Auch vertreten wir Sie in versicherungs- oder rückversicherungsrechtlichen Schiedsverfahren als Parteivertreter oder stellen uns als Schiedsrichter zur Verfügung.

Erstellen und Prüfen von Handelsverträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Rechtsberatung

Kommunikation mit Behörden

Team

Stefan Bauer

Partner

Ivana Unger

Associate

Dr. Hans Nigg

Konsulent

Erik Stenberg

Konsulent

André Graf

Konsulent

Fabienne Vetterli

Substitutin

Cornelia Hasler-Odlum

Office Manager

Aktuelles


Erste Äusserungen des Bundesgerichts zu den Übergangsbestimmungen des revidierten VVG

Urteil des Bundesgerichts vom 14. November 2023, 4A_271/2023

Datum: 8. April 2024

Ein aktueller Bundesgerichtsentscheid wirft Licht auf die Frage, ob Versicherte, die nach einer Phase vollständiger Arbeitsunfähigkeit wieder teilweise arbeitsfähig werden, Anspruch auf volle Taggeldleistungen haben. Besonders interessant ist der Entscheid jedoch im Kontext der Übergangsbestimmungen des revidierten Versicherungsvertragsgesetzes (VVG).

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Die Rechtsnatur des Anspruchs des Kunden gegen die Bank wegen krimineller Handlungen des Bankangestellten – Erfüllungsklage versus Haftungsklage – Mögliche Folgen aus versicherungsrechtlicher Optik

Urteil des Bundesgerichts vom 13. September 2022, 4A_407/2021
(amtlich publiziert als BGE 149 III 105 = Pra 2023 Nr. 28)

Datum: 25. September 2023

Das Bundesgericht hatte in diesem Entscheid die Frage zu beantworten, ob ein Kunde, der Opfer krimineller Machenschaften eines Bankangestellten wurde, einen Anspruch gegen die Bank auf Vertragserfüllung oder auf Schadenersatz hat.

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Ein durch den überhitzten Katalysator eines abgestellten Lieferwagens verursachter Brand fällt nicht unter die Betriebsgefahr von Art. 58 SVG

Urteil 4A_314/2022 vom 24. Januar 2023

Sachverhalt

A. (Kläger und Beschwerdeführer), der einen Hof bewirtschaftet, liess durch C. (Fahrzeughalter) eine Auftragsarbeit ausführen, in deren Rahmen C. mit seinem Lieferwagen von einem bestimmten Ort zum

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Covid-19-Massnahmen des Bundesrates stellen ein einziges versichertes Ereignis dar

Urteil 4A_303/2022 vom 17. Oktober 2022

Sachverhalt

Der Gastrobetrieb A. AG (Klägerin, Beschwerdeführerin) schloss mit der B. AG (Beklagte, Beschwerdegegnerin) eine «All Risks Unternehmensversicherung» für den Zeitraum zwischen August 2019 und

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